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Kollektivvertragliche Verfallsklausel/Anzeigepflicht bei Erkrankung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 56 Heft 2 v. 1.2.1990

AngG § 8 Abs 8

KV Angestellte Hotel- und Gastgewerbe

1. Die Verfallsbestimmung in Pkt 6 lit c des Kollektivvertrages für die Angestellten im österr Hotel- und Gastgewerbe bezieht sich nur auf das laufende Monatsgehalt, nicht aber auf die Jahresremuneration.

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