(EFZG § 2 Abs. 1) Metallarbeiter haben bei Erkrankung während der ersten 14 Tage des Dienstverhältnisses seit 1. 11. 1995 Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Krankenentgelt) unter sinngemäßer Anwendung des EFZG und Anrechnung auf den EFZG-Anspruch im ersten Arbeitsjahr, wobei aber das Krankenentgelt nicht erstattungsfähig ist.
HVSVT 32-43.56/95 Sm/Mm v. 14.11.1995