Kollektivvertragliche Altersgrenze für Flugbegleiter
§ 879, § 1158 ABGB - Die in einem Kollektivvertrag für Arbeitnehmer (hier: für das Kabinenpersonal von Verkehrsflugzeugen) normierte Altersgrenze von 55 Jahren ist wegen Fehlens eines sie rechtfertigenden Sachgrundes unwirksam. Bundesarbeitsgericht/BRD 31.07.2002, 7 AZR 140/01. (Betriebs-Berater 2002/2504, Heft 48)