vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kleinkindbeihilfe ab 1. 7. 1996

Lohnsteuer und AbgabenARD 4753/47/96 Heft 4753 v. 25.6.1996

Aus den Erläuterungen des BMUJF 23 0104/4-V/3/96 v. 03.05.1996

Die Bestimmungen über die Kleinkindbeihilfe (§§ 32 ff. FLAG idF des StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201) sind für Kinder, die nach dem 30. 6. 1996 geboren werden, anzuwenden. Für Kinder, die vor dem 1. 7. 1996 geboren sind, gelten die Bestimmungen über den Zuschlag zur Geburtenbeihilfe bzw. den Zuschuß (§§ 35a ff. bzw. § 35f FLAG idF vor dem StruktAnpG 1996).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!