In der Vorabentscheidung C-170/21 , Profi Credit Bulgaria, leitete der EuGH aus Art 6 Klausel-RL 93/13/EWG ab, dass das Gericht bei der Erlassung eines Mahnbescheides bzw Zahlungsbefehls in einem Mahnverfahren gegen einen Verbraucher eine missbräuchliche Klausel, auf die ein Teil der geltend gemachten Forderung gestützt ist, vom Amts wegen unangewendet zu lassen hat.