ABGB § 140
KBGG §§ 42, 43 Abs 1
Sollte § 42 KBGG anordnen, dass das Kinderbetreuungsgeld nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage eines geldunterhaltspflichtigen Beziehers einzubeziehen ist, wäre diese Anordnung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Antrag des OGH, die Wortfolge "noch des beziehenden Elternteils" in § 42 KBGG wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben, wird deshalb abgewiesen.