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Keine Überprüfung der Vollstreckbarkeitsbestätigung durch das Exekutionsgericht

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2006/245Zak 2006, 138 Heft 7 v. 18.4.2006

EO § 7 Abs 3

Das Exekutionsgericht kann nicht prüfen, ob die Vollstreckbarkeitsbestätigung zu Recht erteilt wurde. Eine rechtswidrige Bestätigung muss der Verpflichtete mit einem Antrag nach § 7 Abs 3 EO an das Titelgericht bekämpfen.

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