( § 2 Abs 2, § 28 AuslBG ) Ausländische Zeitungszusteller, die von einer Transportagentur beauftragt werden, mit ihrem eigenen Kfz Zeitschriften für einen Zeitungsverlag auszuliefern, dabei keinem generellen Konkurrenzverbot unterliegen und innerhalb eines vom Arbeitgeber vorgegebenen Zeitrahmens frei disponieren können, sind nicht arbeitnehmerähnlich und benötigen keine Beschäftigungsbewilligung.
VwGH 18.10.2000, 99/09/0011