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Kanzleiarbeiten eines Angestellten

ArbeitsrechtARD 5077/1/99 Heft 5077 v. 19.11.1999

( AngG § 1 Abs 1 ) Schreibarbeiten, die mit einer gewissen, wenn auch nicht zwingend weitgehenden geistigen Tätigkeit verbunden sind, unterliegen als Kanzleiarbeiten dem Angestelltengesetz.

OLG Wien 8 Ra 61/99w v. 11. 6.1999

Anwendungsgebiet des AngG

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