vorheriges Dokument
nächstes Dokument

JN § 19 Abs 2

RUBRIKARD 4777/53/96 Heft 4777 v. 20.9.1996

(JN § 19 Abs 2) Die Äußerung des Senatsvorsitzenden während der Verhandlung "ja weiß denn das Finanzamt das überhaupt?" kann nicht als Befangenheitsgrund angesehen werden. OLG Wien 10 Ra 142/95 v. 23.02.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte