Die bloße Herstellung von Baustoffen in einem Werk/Produktionsbetrieb fällt nach hA nicht unter das BUAG. Der vorliegende Beitrag weist nach, dass die Nichteinbeziehung dieser Betriebe unabhängig davon gilt, ob die Produktion auf Maß für konkrete Auftraggeber oder als Produktion auf Halde (also quasi für den Baumarkt) erfolgt.
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