Der vorliegende Beitrag untersucht den Stellenwert der Privatwirtschaftsverwaltung im Landes-, Sozialhilfe- und Versorgungsrecht. Er geht dabei insb auf die Frage ein, woran eine gesetzgeberische Wertung zugunsten nichthoheitlicher Verwaltung im Lichte der Rsp des VfGH erkannt werden kann, wenn eine dahingehende Einordnung durch das Gesetz nicht ausdrücklich erfolgt.
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