Aufgrund der kontinuierlichen Aufwertung der Stellung des Europäischen Parlaments seit dem Vertrag von Maastricht bis zum Vertrag von Lissabon gibt es auf EU-Ebene nun grundsätzlich drei Hauptakteure, die im Zusammenspiel Gesetzgebungsakte beschließen. Anhand des nicht unumstrittenen Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts wird der Prozess verständlich dargestellt und erläutert.
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