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Sukzessive Mittäterschaft und Beteiligung

StrafrechtJudikaturJudikaturJohannes Oberlaber, Lisa StreinzJAP 2015/7JAP 2015, 68 - 72 Heft 2 v. 4.12.2015

Falls einem Täter, der in einer späteren Deliktsphase hinzutritt, seine Mitwirkung als sukzessive Mittäterschaft (§ 12 1. Fall StGB) statt als Beitragstäterschaft (nach § 12 3. Fall StGB) angelastet wird, begründet dies im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen des § 12 StGB keine Urteilsnichtigkeit (nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO).

11 Os 166/13s

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