In Reaktion auf ein Erkenntnis des VfGH aus dem Jahr 2013, durch das es lesbischen Paaren freigestellt worden ist, künstliche Insemination und In-vitro-Fertilisation (IVF) in Anspruch zu nehmen, kam es in Österreich zu einem Paradigmenwechsel im Recht der Fortpflanzungsmedizin. Etliche Verbotsvorschriften, die in der Stammfassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) 1992 enthalten waren, wurden durch das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz (FMedRÄG) 2015 beseitigt. Dieses Gesetz erlaubt die Inanspruchnahme von IVF mit Spendersamen und von heterologem Embryotransfer nach Eispende ebenso wie von Präimplantationsdiagnostik (PID). Darüber hinaus führte das FMedRÄG 2015 zu einer Anpassung sowohl des Abstammungsrechts als auch des Rechts der sozialen Sicherheit an die neuen Erlaubnistatbestände.

