Wie vor kurzem bekannt wurde, sind im Herbst 1990 möglicherweise zwei neugeborene Mädchen in einem Grazer Spital vertauscht worden. (FN ) Neben der emotionalen Krise, die eine solche Entdeckung hervorrufen muss, tun sich juristisch geradezu Abgründe auf. Der folgende Beitrag soll Ausgangspunkte zur rechtlichen Aufarbeitung dieser Situation aufzeigen.
Schlagwörter:

