Der OGH hat sich in einer Entscheidung aus dem März dieses Jahres eines heiklen Themas angenommen und es einer (nicht abschließenden) Lösung zugeführt. In der Sache überrascht das Ergebnis nicht, überträgt das Höchstgericht doch die bereits bestehende Rechtsprechung zur GmbH auf die AG und greift für die Frage des Konzernbezugs auf bestehende Literaturmeinungen zurück. Die Entscheidung ist daher ein weiterer Stein im Mosaik der "Lehre von der verdeckten Sacheinlage".

