Mit dem Inkrafttreten des Beitrittsabkommens am 1. 7. 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedstaat der EU und der EAG. Kroatiens Beitritt war der erste Beitritt nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der erste, der auf Grundlage des durch die B-VG-Novelle 2008 geänderten Art 50 B-VG genehmigt wurde.
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