Mit Jahresanfang 2014 werden die neuen Verwaltungsgerichte (VwG) ihre Arbeit aufnehmen und damit eine neue Ära des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes in Österreich einläuten. Das Verfahrensrecht dieser neuen Rechtsschutzeinrichtungen findet sich vor allem im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG). Wenngleich es durchaus bewährte Regelungsmuster des bisherigen Verwaltungsverfahrensrechts insb der UVS aufgreift, bringt es doch eine Vielzahl grundlegender Neuerungen mit sich.

