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Zur Bindung an das Strafurteil im Lichte des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) Der "Rechtskreis" des strafrechtlich Verurteilten

Zivilverfahrensrechtmust knowAufsatzAdrian ZwettlerJAP 2013/14JAP 2013, 102 - 107 Heft 2 v. 1.2.2013

Jener Personenkreis "Dritter", der - also abgesehen vom Verurteilten - von der Rsp als an das Strafurteil gebunden erachtet wird, konnte bisher nur negativ umschrieben werden. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erlaubt eine Neudefinition.

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