Mit 1. 7. 2012 sind einige neue Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Unternehmensgesetzbuches in Kraft getreten, die den Vorstand und den Aufsichtsrat betreffen. Durch diese Regelungen sollen ua die Transparenz der gelegentlich kritisierten Vorstandsvergütungen verbessert und die "Diversität" in Aufsichtsräten erhöht werden. (FN ) Boni für Vorstandsmitglieder haben dem Kriterium der Angemessenheit zu genügen.
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