Der Gesetzgeber hat kürzlich - teilweise auf Geheiß der EU (in Form der Zahlungsverzugsrichtlinie vom 16. 2. 2011) - eine Reihe neuer Bestimmungen geschaffen, die sich mit der Zahlung und den Folgen eines Zahlungsverzugs auseinandersetzen. Diese Regelungen finden sich insb im ABGB und UGB, aber auch in weiteren Gesetzen, etwa im KSchG und MRG.
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