Mit der SPG-Novelle 2005 BGBl I 2004/151 erfolgte die Zusammenführung der Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps in einem einheitlichen Wachkörper Bundespolizei. Mit dem BVG-Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 BGBl I 2012/49 und dem Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz - SNG BGBl I 2012/50 erfolgte auch eine Weiterentwicklung der sicherheitsbehördlichen Struktur. Die Sicherheitsdirektionen, die Bundespolizeidirektionen und die Landespolizeikommanden wurden in einheitlichen Behörden, den Landespolizeidirektionen, zusammengefasst. Seit 1. 9. 2012 sind die bundesunmittelbaren Polizeibehörden damit weitgehend neu organisiert.

