Durch die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 hat das Finanzstrafrecht wesentliche Änderungen erfahren. Zum einen sollte der Schwere der Delikte durch entsprechende Sanktionierung Rechnung getragen, zum anderen den Problemen der Praxis durch Maßnahmen der Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung entgegengewirkt werden.
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