Im Jahr 2011 gab es drei Gesetze, die Änderungen des StGB brachten: BGBl I 2011/66 (Geheimnisschutz für Vorratsdaten), BGBl I 2011/103 (Verhinderung von Terrorismus und Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt) und BGBl I 2011/130 (Strafgesetznovelle 2011). Die Änderungen beruhen meist auf europarechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben. Sie traten grundsätzlich mit 1. 1. 2012 in Kraft.
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