Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers (AG) werden in § 25 IO (FN ) sowohl für den Insolvenzverwalter (FN ) als auch für den AN insolvenzspezifische, begünstigte Varianten der Lösung des Arbeitsverhältnisses normiert. Anhand eines (fiktiven) Ausgangssachverhalts werden im Folgenden Beendigungsansprüche eines Angestellten und einer schwangeren AN im Insolvenzfall des AG errechnet und einander gegenübergestellt.

