Der Begriff des "faktischen Geschäftsführers" wird in der gesellschaftsrechtlichen Praxis häufig verwendet - er besitzt aber bis heute keine deutlichen Konturen. Der OGH hat sich in einer neueren Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob einem faktischen GmbH-Geschäftsführer organschaftliche Vertretungsmacht zukommt - er hat die Frage verneint.
2 Ob 238/09b

