Der dem Parlament vorgelegte Entwurf eines "Namensaktien-Umstellungsgesetzes" sieht Änderungen des Aktiengesetzes vor, die Namensaktien für nicht börsenotierte Aktiengesellschaften obligatorisch machen. Inhaberaktien sollen künftig auf börsenotierte Gesellschaften und solche, die eine Börsenotierung anstreben, beschränkt sein. Das Inkrafttreten des NamUG ist noch für das Frühjahr geplant.
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