Der OGH hat in mehreren Entscheidungen eine Satzungsänderung, mit der ein Aufgriffsrecht bezüglich GmbH-Geschäftsanteilen vorgesehen wurde, der Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG unterworfen. Die überwiegende Meinung in der Literatur hat diese Rechtsansicht abgelehnt. In der neuen Entscheidung gibt der 6. Senat des OGH die bisherige Ansicht der Rechtsprechung auf.
6 Ob 63/10y

