BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten 10.102/10-Pr/10a/97 v. 24.04.1997
Eine ermäßigte Jahresmautkarte für Arbeitspendler u.a. auf den Strecken Pyhrn/Gleinalm und Pyhrn/Bosruck kann nach der Mautordnung beantragt werden, wenn der Antragsteller unselbständig erwerbstätig ist, Wohnort und Arbeitsplatz durch geeignete Bestätigungen glaubhaft und überprüfbar nachgewiesen werden und die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr als 100 km beträgt.