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Ist Franchising Selektivvertrieb?

WirtschaftsrechtRA Dr. Christoph Liebscher, MBA (Fontainebleau) FCIArb , RAA DDr. Alexander Petsche, MAES (Brügge)RdW 2002/4RdW 2002, 7 Heft 1 v. 15.1.2002

Die neue GVO erfasst ua auch Franchiseverträge und Selektivvertriebssysteme. Für Letztere trifft die GVO spezielle Regelungen. Der Beitrag behandelt die Frage, ob Franchising unter den Begriff des Selektivvertriebs zu subsumieren ist und die Bestimmungen der GVO für Selektivvertrieb daher auf Franchising anzuwenden sind.

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