( AngG § 27 Z 1, ABGB § 871 ) Ließ ein als gewerberechtlicher Geschäftsführer eingesetzter Arbeitnehmer den Arbeitgeber im Unklaren darüber, dass dieser zum Betrieb seines Unternehmens die Konzessionen des Arbeitnehmers gar nicht benötigt, ist der Arbeitgeber berechtigt, nach Erkennen dieses Umstandes das Dienstverhältnis, dessen einziger Inhalt die Zurverfügungstellung der Konzessionen gewesen ist, vorzeitig aufzulösen.