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Investitionzuwachsprämie bei ARGEs

ErlassrundschauÖStZ 2003/958ÖStZ 2003, 449 Heft 20 v. 15.10.2003

EStG 1988: § 108e

Gem Rz 8229 EStR 2000 ist die Investitionszuwachsprämie im Fall einer Mitunternehmerschaft von der Mitunternehmerschaft zu beanspruchen (nicht von den einzelnen Gesellschaftern). Maßgebend ist bei Mitunternehmerschaften der Investitionszuwachs im Bezug auf prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter sowohl des Gesellschaftsvermögens als auch des Sonderbetriebsvermögens.

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