§ 129 Abs 2 wr BauO
Eine Verwaltungsübertretung wegen der Verletzung der Instandhaltungspflicht liegt auch dann vor, wenn die Erfüllungsfrist eines auf die Beseitigung eines festgestellten Baugebrechens gerichteten Auftrages noch nicht abgelaufen ist.
VwGH, 24.04.2018, Ra 2016/05/0140