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Insolvenzverschleppungshaftung - Haftungsrechtsprechung zwischen Gesellschafts-, Insolvenz- und Zivilrecht*)*) Vortrag am 16. März 2000 auf Einladung des Instituts für Handels- und Wertpapierrecht der Universität Wien und der Wiener Juristischen Gesellschaft; für Anregungen bei der Beschaffung österreichischer Fundstellen dankt der Verfasser Herrn Univ.-Doz. Dr. Markus Dellinger, Wien; der Vortragsstil wurde bei der Überarbeitung beibehalten; die unter IV. mitgeteilten Leitsätze lagen den Teilnehmern als Diskussionsthesen vor.

AufsätzeProf. Dr. Karsten SchmidtJBl 2000, 477 Heft 8 v. 20.8.2000

Die Geltendmachung von Konkursverschleppungsschäden bei Unternehmensinsolvenzen stellt die Praxis vor schwierige Probleme des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Zivilrechts. Vor allem die unterschiediche Schadenslage der sog Altgläubiger (aus der Zeit vor der Konkursverschleppung) und der sog Neugläubiger (aus der Konkursverschleppungsphase) ist in Österreich wie in Deutschland umstritten. Der folgende Beitrag plädiert hinsichtlich des Quotenverlustes aller Gläubiger für eine koordinierte Schadensabwicklung über die Masse (Modell des § 92 dInsO), während Individualschäden der Neugläubiger außerhalb des Konkursverfahrens geltend zu machen sind.

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