vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenzverfahren, unentgeltliche Wohnmöglichkeit und Unterhaltsbemessung

Judikatur kompaktBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/165ZIK 2026, 160 Heft 4 v. 31.8.2026

IO: §§ 181 ff, §§ 199 ff

ABGB: § 231

Steht dem Unterhaltspflichtigen eine unentgeltliche Wohnmöglichkeit zu, kann der "Wohnvorteil" uU zu seinen Lasten berücksichtigt werden (s 6 Ob 105/23v). Diese Judikaturlinie hat Konstellationen vor Augen, in denen der Unterhaltsberechtigte an der gestiegenen Leistungsfähigkeit eines im unbelasteten Eigenheim wohnenden Unterhaltspflichtigen teilhaben können soll (7 Ob 142/24v). Steht (wie im Anlassfall) dem Schuldner im Schuldenregulierungsverfahren und im Abschöpfungsverfahren eine unentgeltliche Wohnmöglichkeit bei der Mutter zu, ist nicht von einer gesteigerten Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auszugehen. Es sind grds nur solche Zuwendungen als die Bemessungsgrundlage erhöhend anzusehen, auf die der Unterhaltsschuldner einen Rechtsanspruch hat (7 Ob 99/09y mwN). Freiwillige Zuwendungen von Familienangehörigen oder Lebensgefährten, die nicht dazu gedacht sind, andere Unterhaltsberechtigte mitzuversorgen, sind bei der Unterhaltsbemessung im Allgemeinen nicht zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0129468).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte