vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Simultanhypothek auch an einem Superädifikat?

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/90immolex 2026, 188 - 189 Heft 5 v. 7.5.2026

Gegenstand der Simultanhypothek können nur bücherliche Rechte sein. An Superädifikaten als (weitere) Pfandobjekte kann daher keine Simultanhypothek eingetragen werden.

5 Ob 151/25d

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!