vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Nutzflächenrelevanz von Räumen

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2026/61immolex 2026, 129 - 130 Heft 4 v. 17.4.2026

Die Nutzflächenrelevanz von Räumen hängt von deren Vermietbarkeit ab, jeder zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken selbständig vermietbare Raum ist in die Nutzflächenberechnung einzubeziehen. Auch eine Wohnung im Zustand der "Kategorie D unbrauchbar" ist unsaniert zu einem dieser Kategorie entsprechenden Nettohauptmietzins vermietbar.

5 Ob 29/25p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!