Der Beitrag geht auf die Frage ein, in welchen Fällen durch einen behaupteten Mietzinsminderungsanspruch ein grobes Verschulden des Mieters am Zahlungsrückstand vorliegen kann, und skizziert in groben Zügen die wesentlichen Verfahrensabschnitte, insb wann eine Beschlussfassung gem § 33 Abs 2 MRG nicht erforderlich erscheint, sowie die Auswirkungen auf die Kostenfolge eines mangelnden vorliegenden groben Verschuldens und unterlassener Prozesshandlung des Vermieters.

