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Ansprüche bei verspäteter Übergabe der gekauften Liegenschaft

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/33immolex 2026, 68 - 70 Heft 2 v. 13.2.2026

Ab dem vereinbarten Übergabezeitpunkt stehen dem Käufer die Nutzungen der Sache wie etwa die Mieteinnahmen zu, uzw unabhängig vom Eigentumsübergang. Ein solcher Anspruch verjährt erst in 30 Jahren.

7 Ob 134/25v

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