Die Präklusivfrist für die Mietzinsanfechtung endet bei befristeten Kettenmietverträgen auch dann erst sechs Monate nach der Beendigung des letzten Vertrags, wenn der erste befristete Vertrag als Hauptmieter mit dem Eigentümer und der nachfolgende befristete Vertrag als Untermieter mit einem Scheinhauptmieter abgeschlossen worden ist.
5 Ob 131/25p

