Vermietet eine GmbH eine Luxusimmobilie an eine ihr nahestehende natürliche Person für deren private Wohnzwecke, liegt eine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel und damit außerbetriebliches Vermögen der GmbH vor, wenn mit der Vermietung nicht Einnahmen in Höhe der Renditemiete erzielt werden. Die Renditemiete ist aber nicht die für Einfamilienhäuser im Luxusbereich allgemein erzielbare (niedrige) Rendite, sondern jene Rendite, die bei Vermietung von gut rentierlichen Wohnungen (also etwa kleineren Wohnungen in guter Lage) erzielbar gewesen wäre. Das BFG geht dabei von einem Prozentsatz von 4 % (Verhältnis von Mieteinnahmen zum für die Immobilie investierten Kapital) aus. Da gegenständlich diese Rendite weitaus unterschritten ist, liegt eine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel vor, was zum Ausschluss der Vorsteuern nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1988 führt.

