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Zu den Verwalterpflichten

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/173immolex 2025, 410 - 411 Heft 12 v. 5.12.2025

Da die Belegeinsicht Ausfluss der Rechnungslegungspflicht ist, kann der Umfang jener Informationen, die zu belegen sind, nicht weiter gehen, als für die Überprüfung der Rechnungslegung notwendig ist.

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