Zu prüfende Vorfragen für die Berechtigung eines Unterlassungs- und Wiederherstellungsbegehrens sind die Genehmigungsbedürftigkeit und Eigenmacht der Änderung; die Genehmigungsfähigkeit zufolge Erfüllung der Voraussetzungen des § 16 Abs 2 WEG ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
5 Ob 173/24p

