Ein vertragliches Weitergaberecht kann auch durch ein (Bestandrechts-)Legat ausgeübt werden. Als weiterer Titel für eine rechtsgeschäftliche Abtretung von Mietrechten kommt eine Schenkung (auch auf den Todesfall) in Betracht.
Der bisherige Bestandnehmer (als Weitergabeberechtigter) muss das Weitergaberecht dadurch ausüben, dass er die erforderliche Übertragungserklärung gegenüber dem Bestandgeber abgibt.

