Knapp vor dem Jahreswechsel 2023/2024 wurde im Parlament das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (3. MILG) beschlossen. Es beinhaltet eine "Mietpreisbremse" für Kategorie- und Richtwertmietzinse sowie bestimmte WGG-Entgeltbestandteile.
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