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Zur Mängelanzeigepflicht des Mieters

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2024/143immolex 2024, 334 - 336 Heft 10 v. 15.10.2024

Dem Mieter steht im Fall unverschuldeter Unkenntnis von einem Mangel bei objektiv vorliegenden Mängeln des Bestandobjekts ein Zinsminderungsanspruch auch ohne eine Anzeige an den Vermieter zu; eine Verpflichtung zur Untersuchung für den Mieter nicht erkennbarer, nur theoretisch denkbarer Mängel des Bestandobjekts kann aus seiner Pflicht nach § 1097 ABGB, dem Bestandgeber ihm obliegende Ausbesserungen anzuzeigen, nicht abgeleitet werden.

9 Ob 20/23s

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