Der Beitrag beschäftigt sich mit der wohnungseigentumsrechtlichen Einordnung von thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen, zumal diese maßgeblich dazu beitragen können, WE-Anlagen klimafreundlich(er) zu gestalten. Zunächst wird ein kurzer Überblick darüber gegeben, inwieweit bereits die WEG-Novelle 2022 zur Ökologisierung im WE beigetragen hat. Im Anschluss wird neben einer Darstellung des WE-rechtlichen Ist-Zustandes auch etwaiger Änderungsbedarf des Gesetzgebers aufgezeigt.