Geht aus dem Einantwortungsbeschluss nicht hervor, welche Liegenschaft im Erbweg übergegangen ist, dann kann allein aufgrund dieser Urkunde das Eigentum des Erben an dieser Liegenschaft nicht einverleibt werden.
5 Ob 148/22h
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Geht aus dem Einantwortungsbeschluss nicht hervor, welche Liegenschaft im Erbweg übergegangen ist, dann kann allein aufgrund dieser Urkunde das Eigentum des Erben an dieser Liegenschaft nicht einverleibt werden.
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