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Keine Rettung für Vermieter

EditorialAufsatzHerbert Rainerimmolex 2023/166immolex 2023, 353 Heft 11 v. 10.11.2023

Eine undurchsetzbare Befristung löst die dreijährige Frist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG nicht aus und rettet den Vermieter daher nicht vor weiteren Rückforderungsansprüchen des Mieters gem § 16 Abs 8 Satz 3 MRG.

Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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